4. Arbeitnehmerschutz
2. Schutzvorschriften in der Arbeitswelt
Warum?
- Arbeitsunfälle sind trotz strenger Sicherheitsvorschriften und verstärkter Aufklärung in den Betrieben immer noch sehr hoch.
- 2021 erlitt etwa jeder 36. Arbeitende einen Schaden (Arbeitsunfälle ca. 74 %, Wegeunfälle ca. 15 %, Berufskrankheiten ca. 11 %)
- Problem: Neben dem persönlichen Leid auch hohe Folgekosten für Betriebe und Gesellschaft
- Die meisten Arbeitsunfälle passieren aufgrund menschlichen Versagens (Ursachen: fehlende Informationen, Leichtsinn, Selbstüberschätzung, Alkohol, Bequemlichkeit aber auch technische Fehler und ungenügende Sicherheitseinrichtungen (ca. 20 %))
Technischer Arbeitsschutz
Vorschriften umd die Gefahren am Arbeitsplatz um im Betrieb zu bekämpfen
Gewerbeordnung
Ziel heute: Von Gewerbebetrieben soll keine Gefahr ausgehen
Arbeitsstättenverordnung
Arbeitsschutz und menschenfreundliche Gestaltung der Arbeitsräume (Temperaturen, Lärmschutz, Beleuchtung, Nichtraucherschutz, Notausgänge, Waschräume,…)
Arbeitssicherheitsgesetz
Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte der Arbeitssicherheit
Produktsicherheitsgesetz
Verpflichtet die Hersteller nur solche Geräte und Produkte in den Verkehr zu bringen, die diesem Gesetz und den darin umgesetzten EU-Richtlinien entsprechen.
Wichtige Zeichen: CE GS VDE TÜV Hinweis: Zeichen siehe Buch: Kapitel 3.2.2 Technischer Arbeitsschutz
Unfallverhütungsvorschriften
Berufsgenossenschaften erlassen Unfallverhütungsvorschriften und überwachen diese zusammen mit den staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern.
WICHTIG Bei Arbeitsunfällen, müssen die Berufsgenossenschaften und Gewerbeaufsichtsämter über den Unfallhergang informiert werden!
Sozialer Arbeitsschutz
Arbeitszeitregelungen
1. Arbeitszeitgesetz:
- max. tägliche Arbeitszeit 8 Stunden
- Ausnahme: 10 Stunden möglich, wenn innerhalb von 6 Monaten der Durchschnitt von 8 Stunden pro Werktag nicht überschritten wird.
- Sonntags- und Feiertagsarbeit sind verboten (aber Ausnahmen: z.B. Bäckereien, Gastgewerbe, Verkehrsbetriebe, Krankenhäuser --- mit Freizeitausgleich innerhalb von zwei Wochen)
- Mindestens 15 beschäftigungsfreie Sonntage
- Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen mind. 11 Stunden
- Pausen: bei 6-9 Stunden mind. 30 Minuten, bei mehr als 9 Stunden 45 Minuten
2. Bundesurlaubsgesetz:
Mindesturlaub: 24 Werktage (bei einer 6-Tage-Woche) bzw. 20 Arbeitstage (bei einer 5-Tage-Woche)
Mutterschutzgesetz
- Beschäftigungsverbot 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung
- während des Beschäftigungsverbots: Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse
- Verboten sind schwere und gefährliche Arbeiten, Nachtarbeit, Fließbandarbeit,…
- Keine Sonntags- und Feiertagsarbeit (außer freiwillig mit Widerrufsrecht der Schwangeren)
- Besonderer Kündigungsschutz bis 4 Monate nach der Entbindung
Bundeseltern- und Elternzeitgesetz
- max. 36 Monate Elternzeit
- Kündigungsschutz während Elternzeit
- einkommensabhängiges Elterngeld (max. 1800 Euro) für max. 12 Monate
Schwerbehindertenschutz
- geregelt im Sozialgesetzbuch
- Grad der Schwerbehinderung mind. 50 %
- 5 Tage zusätzlicher Urlaub
- besonderer Kündigungsschutz
- Staat zahlt dem Arbeitgeber Zuschüsse zum Lohn
- Ausgleichsabgabe der Betriebe wenn zu wenig Schwerbehinderte angestellt sind
Jugendarbeitsschutzgesetz
siehe “Berufsausbildungsvertrag” :) Übersicht im Buch Kapitel 3.2.3 Sozialer Arbeitsschutz
Überwachung der Schutzvorschriften
- Betriebsrat
- ab 20 Angestellte: Sicherheitsbeauftragter
- größere Betriebe zusätzlich: Sicherheitsingenieure und Betriebsärzte
- staatliche Überwachung durch: Berufsgenossenschaften und Gewerbeaufsichtsämter
Aufgaben im Buch S. 31 (Kapitel "Betrieblicher Arbeitsschutz")
Aufgabe 1 Welchen Gefahren sind arbeitende Menschen ausgesetzt?
Aufgabe 2 a) Unterscheiden Sie zwischen Berufskrankheiten und allgemeinen Krankheiten.
b) Welches sind die häufigsten Berufskrankheiten?Aufgabe 3 a) Welches sind die häufigsten Ursachen von Arbeitsunfällen?
b) Wie wirkt sich ein Arbeitsunfall aus für den Verletzten und die Gesellschaft?Aufgabe 4 a) Unterscheiden Sie zwischen technischem und sozialem Arbeitsschutz.
b) Geben Sie zu jedem Bereich zwei Gesetze oder Vorschriften an.
c) Welche Personengruppen werden durch den sozialen Arbeitsschutz besonders geschützt?Aufgabe 5 Nennen Sie je drei
a) Schutzbestimmungen für (werdende) Mütter,
b) Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes,
c) Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes.Aufgabe 6 Wie soll sich ein Jugendlicher verhalten, wenn in seinem Betrieb fortwährend gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz verstoßen wird?
Aufgabe 7 a) Teilen Sie die gezeigten Sicherheitszeichen (siehe Abbildungen im Buch) nach folgendem Schema ein: Warnzeichen/Verbotszeichen/Gebotszeichen
b) Geben Sie die Bedeutung dieser Zeichen an.
c) Der 16-jährige Tim wird in einem Lackierbetrieb zum Fahrzeuglackierer ausgebildet. Welche Warn-, Verbots- und Gebotszeichen sind in seinem Ausbildungsbetrieb besonders wichtig?Aufgabe 8 Die folgenden Warnzeichen (siehe Abbildungen im Buch) sollen auf Gefahren bei der Verwendung von verpackten Stoffen hinweisen. Wovor warnen diese Zeichen auf einer Verpackung?
Aufgabe 9 Die Zahntechnikerin Michaela Hartwig ist im 9. Monat schwanger. Aus Angst ihren Arbeitsplatz zu verlieren, arbeitet sie noch im 9. Monat. § 3 MuSchG, § 16 MuSchG a) Beurteilen Sie den Fall mithilfe des Gesetzestextes.
b) Wie ist die Rechtslage, wenn der Frauenarzt wegen Komplikationen strikte Bettruhe verordnet?Aufgabe 10 a) Auf einem Spiegel im Waschraum steht folgende Aussage: “Hier sehen Sie wer für Ihre Sicherheit verantwortlich ist!“. Erläutern Sie diese Aussage.
b) Wer überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzes?
c) Womit muss ein Unternehmer rechnen, wenn er die Bestimmungen des Arbeitsschutzes missachtet?
Lösungen
Aufgabe 1 Arbeitsunfälle, Wegeunfälle, Berufskrankheiten
Aufgabe 2 a) Allgemeine Krankheiten befallen alle Bevölkerungsschichten in gleicher Weise. Bsp: Masern, Grippe b) Berufskrankheiten werden durch die Berufstätigkeite hervorgerufen. Bsp: Mehlallergie Bäcker, Staublunge Bergmann, Farballergie Maler,…
Aufgabe 3 a) menschliches Versagen, technische Fehler, ungenügende Sicherheitseinrichtungen b) Folgen für die Arbeitnehmer: Der Verletzte kann erwerbsunfähig oder berufsunfähig werden, schlimmstenfalls kann der Arbeitsunfall zum Tod führen. Verletztengeld und Unfallrente sind in jedem Fall geringer als sein vorheriges Einkommen. Folgen für die Gesellschaft: Für die Gesellschaft entstehen hohe Kosten durch Unfallfolgen, z.B. für Heilbehandlungen, Renten, Umschulungsmaßnahmen usw. Gleichzeitig muss sie mit höheren Preisen rechnen, da die Betriebe die Kosten der Arbeitsunfälle in der Kalkulation berücksichtigen und über die Preise weitergeben.
Aufgabe 4 a) Der technische Arbeitsschutz soll durch zahlreiche Vorschriften die Gefahren am Arbeitsplatz und in den betrieblichen Einrichtungen bekämpfen. Der soziale Arbeitsschutz soll die Belastungen des Arbeitnehmers begrenzen. b) Technischer Arbeitsschutz: Arbeitsstättenverordnung, Arbeitssicherheitsgesetz, Produktsicherheitsgesetz, Unfallverhütungsvorschriften Sozialer Arbeitsschutz: Arbeitszeitgesetz, Bundesurlaubsgesetz, Mutterschutzgesetz, Schwerbehindertenschutz (SGB IX), Jugendarbeitsschutzgesetz c) Schwangere, Schwerbehinderte, Jugendliche
Aufgabe 5 a) Wichtige Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes:
- 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung besteht ein Beschäftigungsverbot, während dieser Schutzfrist ersetzt Mutterschaftsgeld ganz/teilweise ausgefallenes Arbeitsentgelt
- Schwere Arbeiten, Nachtarbeit, Akkord- und Fließbandarbeit sind verboten.
- Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit sind nur auf freiwilliger Basis möglich und können von der Schwangeren jederzeit widerrufen werden.
- Während der Schwangerschaft sowie bis vier Monate nach der Entbindung besteht Kündigungsschutz.
b) Wichtige Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetztes:
- tägliche Arbeitszeit höchstens 8 Stunden (bzw. 8,5 Stunden)
- wöchentliche Arbeitszeit höchstens 40 Stunden
- Freizeit mindestens 12 Stunden zwischen Arbeitstagen
- keine Beschäftigung von 6 Uhr (Ausnahmen sind möglich)
- keine Beschäftigung nach 20 Uhr (Ausnahmen sind möglich)
- Erstuntersuchung vor Beschäftigungsbeginn
c) Wichtige Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes:
- Die tägliche Arbeitszeit ist auf 8 Stunden begrenzt
- Mehrarbeit muss bezahlt werden
- Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden beträgt die Ruhepause mind. 30 Minuten
- Sonn- und Feiertagsarbeit sind verboten (Ausnahmen sind möglich)
Aufgabe 6 Der Jugendliche sollte zuerst mit seinem Ausbilder darüber reden. Hilft dies nicht, kann er den Lehrlingswart der Innung (bei Azubis im Handwerk) ansprechen. Danach kann er den Ausschuss für Lehrlingsstreitigkeiten anrufen, sofern ein solcher bei der Innung besteht. Eine weitere Möglichkeit wäre, sich an die zuständige Kammer (bei Azubis) oder an das Gewerbeaufsichtsamt zu wenden. Als letzte Möglichkeit kann der Jugendliche das Arbeitsgericht in Anspruch nehmen.
Aufgabe 7 Warnzeichen
Warnung vor Flurförderfahrzeugen
Warnung vor giftigen Stoffen
- Warnung vor gefährlicher Spannung
Verbotszeichen
Rauchen verboten
Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten
Nichts abstellen oder lagern
Für Fußgänger verboten
Gebotszeichen
- Augenschutz tragen
- Gehörschutz tragen
- Schutzhandschuhe tragen
c) Warnzeichen: Warnung vor giftigen Stoffen Verbotszeichen: Rauchverbot, Verbot von offenem Feuer Gebotszeichen: Augenschutz tragen, Schutzhandschuhe tragen
Aufgabe 8 Warnzeichen
Warnung vor ätzenden Stoffen
Warnung vor giftigen Stoffen
Warnung vor umweltschädlichen (gewässerschädlichen) Stoffen
Aufgabe 9 a) Die Beschäftigung ist auf ausdrückliche Erklärung von Michaela zulässig. Sie kann diese Erklärung jederzeit widerrufen. b) Entgegen der ärztlichen Anordnung darf Michaela auch mit ihrer Zustimmung nicht beschäftigt werden, wenn dem Arbeitgeber die Komplikationen bekannt sind. Abgesehen davon kann sie selbst jederzeit ihre Zusage widerrufen.
Aufgabe 10 a) Zunächst ist jeder selbst für seine Sicherheit verantwortlich, da rund 80% der Arbeitsunfälle durch menschliches Versagen verursacht werden. Ein Großteil der Arbeitsunfälle könnte von den Betroffenen selbst verhindert werden, z.B. indem sie die Unfallverhütungsvorschriften beachten oder darauf achten, dass sie im Betrieb eingehalten werden. b) Berufsgenossenschaften, Unfallkassen, Gewerbeaufsichtsämter, Betriebsärzte, Sicherheitsbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure, Betriebsärzte) c) Er muss mit einer Geldbuße rechnen.
Wichtiger Hinweis, da das in Klassenarbeiten wiederholt falsch gemacht wurde:
Die IHK (Industrie- und Handelskammer) ist nicht für die Überwachung des betrieblichen Arbeitsschutzes zuständig.
Was macht die IHK?
Die IHK ist vor allem für wirtschaftsbezogene Aufgaben zuständig, z. B.:
Organisation von Ausbildungsprüfungen
Beratung von Unternehmen (auch zu Themen wie Arbeitsschutz, aber nicht zur Kontrolle!)
Interessenvertretung der Unternehmen gegenüber Politik und Verwaltung
Wer überwacht den betrieblichen Arbeitsschutz?
Die tatsächliche Kontrolle und Überwachung übernehmen z.B.:
Berufsgenossenschaften (Unfallversicherungsträger)
Gewerbeaufsichtsamt bzw. Arbeitsschutzbehörden der Länder
Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (innerbetriebliche Beratung und Kontrolle)
Sicherheitsbeauftragte im Betrieb (unterstützend, keine Aufsichtsbehörde)
FAZIT: die IHK überwacht nicht, sondern kann höchstens informieren oder beraten, wenn ein Unternehmen Fragen hat.
Der TÜV überwacht den betrieblichen Arbeitsschutz nicht in gesetzlicher Funktion, kann aber im Auftrag eines Unternehmens Prüfungen durchführen.
TÜV ist keine staatliche Aufsichtsbehörde
Der TÜV (Technischer Überwachungsverein) ist ein privates Prüfunternehmen, kein staatliches Organ.
Er ist nicht zuständig für die gesetzliche Überwachung des Arbeitsschutzes in Betrieben.
Was macht der TÜV dann?
Er prüft technische Anlagen, Maschinen, Arbeitsmittel u. a. auf Sicherheit und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften – wenn ein Unternehmen ihn beauftragt.
Beispiele: Prüfung von Aufzügen, Druckbehältern, elektrischen Anlagen, Arbeitsschutzmaßnahmen bei neuen Maschinen usw.
Das ist oft gesetzlich vorgeschrieben, aber die Prüfung wird durch den TÜV oder ähnliche Organisationen im Auftrag des Betriebs durchgeführt – nicht aus eigenem Antrieb.
FAZIT: der TÜV überwacht den Arbeitsschutz nicht eigenständig oder hoheitlich, sondern kann im Auftrag technische Sicherheitsprüfungen durchführen, z. B. ob Maschinen den Vorschriften entsprechen.
Aufgaben Quelle: Arbeitsheft S. 15
Aufgabe 1 Welche Aussagen zum Schwerbehindertenschutz sind richtig? a) Schwerbehinderte erhalten zusätzlich 14 Werktage Arbeitsurlaub b) Schwerbehinderte genießen einen besonderen Kündigungsschutz c) Schwerbehinderte müssen keine Überstunden leisten. d) Schwerbehinderte dürfen nur besonders einfache und leichte Arbeiten verrichten
Aufgabe 2 Wie viele Arbeitsstunden sind nach dem Arbeitszeitgesetz höchstens pro Tag zulässig?
Aufgabe3 Wie lange muss nach dem Arbeitszeitgesetz die Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen sein?
Aufgabe 4 Für bestimmte Bereiche sind Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz gestattet. Nennen Sie drei Beispiele.
Aufgabe 5 Wer erlässt die Unfallverhütungsvorschriften?
Aufgabe 6 Nennen Sie drei wesentliche Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes.
Aufgabe 7 Nennen Sie die zwei wichtigsten Organe zur Überwachung der Arbeitsschutzvorschriften.
Lösungen
- b) und c)
- 10 Stunden
- 11 Stunden
- Konditoreien, Gastgewerbe, Verkehrsbetriebe, Apotheken, Krankenhäuser, Landwirtschaft
- Berufsgenossenschaften der einzelnen Wirtschaftszweige
- Beschäftigungsverbot 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung, Kündigungsschutz, Verbot von schweren/gefährlichen Arbeiten, Nachtarbeit, Akkordarbeit und Fließbandarbeit
- Gewerbeaufsichtsämter und Berufsgenossenschaften
Übungsaufgabe: Beurteile folgende Situationen mit Hilfe des folgenden Gesetzes: § 11 JArbSchG
Kevin, 17 Jahre, hat im Autohaus Schwalbe eine Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker begonnen. Prüfe in den folgenden Situationsbeschreibungen, gegen welche Gesetze verstoßen wurde und wer dagegen verstoßen hat. Begründe deine Einschätzung.
Fall 1: Kevins wöchentliche Arbeitszeit beträgt 37,5 Stunden, und zwar Montag bis Donnerstag 8 Stunden (mit einer Stunde Mittagspause) und am Freitag 5,5 Stunden durchgehend.
Fall 2: Kevin macht seinen Führerschein. Wegen der Fahrstunden vereinbart er mit dem Meister, dass er an Fahrschultagen seine Mittagspause auf 30 Minuten kürzt und eine halbe Stunde früher geht.
Lösung: Fall 1 Verstoß gegen § 11 JArbSchG Wer verstößt? Der Ausbilder Warum? Arbeitszeit am Freitag beträgt mehr als 4,5 Stunden, aber keine Ruhepause
Fall 2 Verstoß gegen § 11 JArbSchG Wer verstößt? Ausbilder und Auszubildender Warum? Bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit ist eine Ruhepause von 60 Minuten vorgeschrieben
Weitere Fälle: Quelle (HOT-Heft 3/2019)
Weitere Fälle: Verstößt der Ausbilder gegen das JArbSchG? § 8 JArbSchG, § 9 JArbSchG, § 10 JArbSchG, § 11 JArbSchG, § 14 JArbSchG, § 16 JArbSchG, § 19 JArbSchG, § 22 JArbSchG, § 32 JArbSchG
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Wegen der guten Auftragslage muss Lara (17 Jahre alt) neuerdings täglich neun Stunden arbeiten.
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Kürzlich fiel der Berufsschulunterricht nach der 4. Stunde aus. Anstatt in den Betrieb ging Lara (17 Jahre alt) nach Hause und ist der Ansicht, dass sie sich korrekt verhalten hat, weil sie ja nicht für den Unterrichtsausfall verantwortlich ist. Am darauffolgenden Tag erhielt Lara von ihrem Chef eine Standpauke mit dem Hinweis, zukünftig in diesen Fällen im Betrieb zur Arbeit zu erscheinen.
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Lara (17 Jahre alt) arbeitet täglich von 7:45 bis 16:00 Uhr. Als einzige Pause steht ihr eine Mittagspause von 12:00 bis 12:45 Uhr zu.
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Weil mehrere Angestellte in der Versandabteilung erkrankt sind, darf Lara (17 Jahre alt) auf Anweisung ihres Chefs bis auf weiteres die Berufsschule nicht besuchen.
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Auf Wunsch erhielt Lara (17 Jahre alt) den Arbeitstag vor der Zwischenprüfung zum Lernen frei. Ihr Chef hat ihr dafür einen Urlaubstag verrechnet.
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Ihr Chef ordnet wegen des bevorstehenden Betriebsurlaubs für alle Mitarbeiter- auch für die Azubis - Samstagsarbeit an, um die Aufträge fristgerecht erledigen zu können. Lara (17 Jahre alt) ist darüber nicht begeistert. Andererseits überlegt sie, mit der Zusatzvergütung ihren Sommerurlaub zu finanzieren.
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Bei der Inventur, die zwei Tage dauerte, musste Lara (17 Jahre alt) bis 23 Uhr arbeiten.
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Die Auszubildende Sandra (16 Jahre), die im September mit der Ausbildung begonnen hat, musste sich keiner ärztlichen Untersuchung unterziehen. Lara (17 Jahre alt) versteht das nicht, weil bei ihr die Untersuchung ausdrücklich angeordnet wurde.
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Demnächst muss Lara (17 Jahre alt) drei Monate im Lager arbeiten. Davor graust es ihr schon heute, weil das Schleppen von schweren Paketen zu ihrer Arbeit gehört.
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Lara (17 Jahre alt) hat eine Woche Urlaub außerhalb der Berufsschulferien. Die Berufsschule besucht sie trotz Urlaub. Ihr Chef ist der Ansicht “Urlaub ist Urlaub” und schreibt ihr den Berufsschultag nicht als Urlaubstag gut.
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Um Kosten zu sparen, möchte Laras Chef die Ausbildungsvergütung um die Berufsschulzeit kürzen, weil sie in dieser Zeit keine betriebliche Leistung erbringe.
Lösungen Weitere Fälle (HOT-Heft 3/2019) Verstößt der Ausbilder gegen das JArbSchG?
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Wegen der guten Auftragslage muss Lara (17 Jahre alt) neuerdings täglich neun Stunden arbeiten.
Lsg: Verstoß gegen § 8 (1) JArbSchG: Tägliche Arbeitszeit maximal 8 Stunden. -
Kürzlich fiel der Berufsschulunterricht nach der 4. Stunde aus. Anstatt in den Betrieb ging Lara (17 Jahre alt) nach Hause und ist der Ansicht, dass sie sich korrekt verhalten hat, weil sie ja nicht für den Unterrichtsausfall verantwortlich ist. Am darauffolgenden Tag erhielt Lara von ihrem Chef eine Standpauke mit dem Hinweis, zukünftig in diesen Fällen im Betrieb zur Arbeit zu erscheinen.
Lsg: Kein Verstoß des Ausbilders gegen JArbSchG: Nach § 9 (1) 2. JArbSchG entsprechen erst mehr als 5 Stunden Unterricht einem Arbeitstag. -
Lara (17 Jahre alt) arbeitet täglich von 7:45 bis 16:00 Uhr. Als einzige Pause steht ihr eine Mittagspause von 12:00 bis 12:45 Uhr zu.
Lsg: Verstoß gegen § 11 (1) 2. JArbSchG: Arbeitszeit > 6 Std: Ruhepausen mindestens 60 Minuten -
Weil mehrere Angestellte in der Versandabteilung erkrankt sind, darf Lara (17 Jahre alt) auf Anweisung ihres Chefs bis auf weiteres die Berufsschule nicht besuchen.
Lsg: Verstoß gegen § 9 (1) JArbSchG: Pflicht zur Freistellung zur Berufsschule -
Auf Wunsch erhielt Lara (17 Jahre alt) den Arbeitstag vor der Zwischenprüfung zum Lernen frei. Ihr Chef hat ihr dafür einen Urlaubstag verrechnet.
Lsg: Kein Verstoß gegen JArbSchG. § 10 (1) 2. JArbSchG bezieht sich auf die Abschlussprüfung. Eine Zwischenprüfung ist keine Abschlussprüfung. -
Ihr Chef ordnet wegen des bevorstehenden Betriebsurlaubs für alle Mitarbeiter- auch für die Azubis - Samstagsarbeit an, um die Aufträge fristgerecht erledigen zu können. Lara (17 Jahre alt) ist darüber nicht begeistert. Andererseits überlegt sie, mit der Zusatzvergütung ihren Sommerurlaub zu finanzieren.
Lsg: Verstoß gegen § 16 (1) JArbSchG: Samstagsruhe -
Bei der Inventur, die zwei Tage dauerte, musste Lara (17 Jahre alt) bis 23 Uhr arbeiten.
Lsg: Verstoß gegen § 14 (1) JArbSchG: Beschäftigung nur zwischen 6 und 20 Uhr (Einhaltung Nachtruhe) -
Die Auszubildende Sandra (16 Jahre), die im September mit der Ausbildung begonnen hat, musste sich keiner ärztlichen Untersuchung unterziehen. Lara (17 Jahre alt) versteht das nicht, weil bei ihr die Untersuchung ausdrücklich angeordnet wurde.
Lsg: Verstoß gegen § 32 (1) 1. JArbSchG: Erstuntersuchung ist vorgeschrieben -
Demnächst muss Lara (17 Jahre alt) drei Monate im Lager arbeiten. Davor graust es ihr schon heute, weil das Schleppen von schweren Paketen zu ihrer Arbeit gehört.
Lsg: Verstoß gegen § 22 (1) 1. JArbSchG: Keine Arbeiten, die die physische Leistungsfähigkeit übersteigen. -
Lara (17 Jahre alt) hat eine Woche Urlaub außerhalb der Berufsschulferien. Die Berufsschule besucht sie trotz Urlaub. Ihr Chef ist der Ansicht “Urlaub ist Urlaub” und schreibt ihr den Berufsschultag nicht als Urlaubstag gut.
Lsg: Verstoß gegen § 19 (3) JArbSchG: Für jeden Berufsschultag, an dem die Berufsschule während des Urlaubs besucht wird, ist eine weiterer Urlaubstag anzurechnen. -
Um Kosten zu sparen, möchte Laras Chef die Ausbildungsvergütung um die Berufsschulzeit kürzen, weil sie in dieser Zeit keine betriebliche Leistung erbringe.
Lsg: Verstoß gegen § 9 (3) JArbSchG: Kein Entgeltausfall durch den Berufsschulbesuch









